Wie können Sie sich beteiligen?

 

FRIEDENSBOTSCHAFTER GESUCHT:


Unsere Stiftung will Menschen motivieren im Sinne des Friedens zu denken und zu
handeln.
Neben den vielen Projekten, in denen wir die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen möchten, suchen wir Menschen, die mit Herz und Verstand in ihrem individuellen Umfeld den Friedensgedanken, mit uns weitergeben möchten. Vorstellbar sind z.B. Lesungen, Seminare, Diskussionsrunden zum Thema „Frieden in meiner Stadt (… Gemeinde etc.)“
Jedes Jahr zeichnet die Stiftung 3 neue, ehrenamtliche Friedenbotschafter aus.

 

Jederkann sich bewerben.

 


FRIEDEN STIFTEN – FRIEDEN SPENDEN:
Unsere Stiftung bewegt. Helfen Sie uns dabei noch mehr zu bewegen. Gerne berichten wir Ihnen von unseren Projekten und Kooperationen. Spenden und Zustiftungen in jeglicher Höhe sind herzlich willkommen und tragen dazu bei noch mehr tun zu können.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Menschen den Kriegen nicht machtlos gegenüber stehen müssen, sondern mit ein wenig Zivilcourage und Engagement jeder von uns etwas bewirken kann.
Die Friedensarbeit unserer Stiftung ist nur möglich durch ein persönliches Engagement von Ehrenamtlichen, Förderern und Spendern.


Helfen Sie uns, unser umfangreiches und gutes Programm weiter zu entwickeln.
Unterstützen Sie unsere Friedensarbeit im Ehrenamt und mit Spenden.
Für Organisationen und Unternehmen die unsere Arbeit fördern möchten bieten wir
umfangreiche Möglichkeiten der Kooperationen.

 

 

Spendenkonto:
Bell Amani Friedens-Stiftung
IBAN: DE44 3706 0193 1021 746 017
Pax Bank eG, Aachen

 

Die Bell Amani Friedens-Stiftung ist durch Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes als gemeinnützige Organisation gemäß § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. 

Es wird bestätigt, dass Ihre Zuwendung ausschließlich und unmittelbar für den/die als besonders förderungswürdig anerkannten Zweck(e) verwendet wird.

Ihre Zuwendung ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Für Zuwendungen erhalten Sie von uns eine entsprechende Zuwendungsbestätigung. 


 

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